Online-Seminar am 26. August 2024 mit Sascha Opheys, Fachanwalt für Vergaberecht bei ADVANT Beiten
E-Scooter gehören mittlerweile zum festen Bild vieler Städte – aber auch zum Problem, wenn es um geordnete Nutzung, Verkehrsraum und Sicherheit geht. Im Rahmen des Scoop2cuity-Seminars zeigte Sascha Opheys, Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht bei ADVANT Beiten, wie Kommunen die Nutzung von E-Scootern rechtssicher regulieren können.
Zentrale Fragestellung war: Wie können Städte und Gemeinden die Anbieter von E-Scooter-Diensten sinnvoll steuern – ohne dabei rechtliche Fallstricke zu übersehen? Opheys führte systematisch durch zwei zentrale Wege der Regulierung: das Straßen- und Wegerecht einerseits, das Vergaberecht andererseits.
Im ersten Teil erläuterte er, wann eine E-Scooter-Nutzung als erlaubnispflichtige Sondernutzung gilt – und wie Kommunen in diesem Fall über sogenannte Auswahlverfahren eigener Art Anbieter nach transparenten Kriterien auswählen können. Dabei betonte er, dass die aktuelle Rechtsprechung, etwa des OVG Bremen oder VG Köln, zunehmend von einer Sondernutzung ausgeht.
Im zweiten Teil des Webinars wurden vergaberechtliche Ansätze behandelt – insbesondere Dienstleistungskonzessionen, die Kommunen mit Anbietern vertraglich verbinden. Anhand des Beispiels der Stadt Wien wurde veranschaulicht, wie E-Scooter-Anbieter über technische Auflagen, Bonusprogramme oder geografische Abdeckung in ein urbanes Mobilitätskonzept eingebunden werden können.
Das Webinar bot damit sowohl juristisch fundierte Grundlagen als auch praktische Handlungsempfehlungen für Kommunen – ganz gleich ob Großstadt oder ländliche Region. Das Fazit: Städte haben Spielräume – sie müssen nur wissen, wie sie diese rechtssicher nutzen.
© Scoop2City 2025
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