Best Practice aus Frankfurt und Wien: Integration von E-Scootern als Teil neuer Mobilitätskonzepte
Online-Webinar am 9. Juli 2025 mit Sascha Opheys (ADVANT Beiten), Sophie Eksler (Mobilitätsagentur Wien) und Florian Lindemann (traffiQ Frankfurt)
Wie lassen sich E-Scooter rechtssicher und stadtverträglich in den Mobilitätsmix integrieren? Diese Frage stand im Zentrum des Webinars, das im Rahmen von Scoop2City stattfand und die rechtlichen und planerischen Erfahrungen aus Frankfurt und Wien gegenüberstellte.
Frankfurt am Main stellte mit Florian Lindemann den aktuellen Stand des Projekts „Mobilitätsstationen“ vor: Ziel ist der stufenweise Aufbau von über 1.000 Mobilitätsstationen im gesamten Stadtgebiet bis 2029. Die Stationen sollen Sharing-Angebote wie E-Scooter, Fahrräder und Carsharing systematisch mit dem ÖPNV verknüpfen. Grundlage der Steuerung ist das hessische Straßenrecht (§ 16 HStrG), auf dessen Basis befristete Sondernutzungserlaubnisse mit Vorgaben zu Mengenbegrenzung, Abstellregeln, technischen Anforderungen und Kommunikationspflichten erteilt werden.
Die Stadt Wien präsentierte das seit 2023 bestehende Konzessionsmodell für stationslose E-Scooter: Auf Grundlage der E-Scooter-Verordnung und im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens wurden Dienstleistungskonzessionen an zwei Betreiber vergeben. Die Konzessionen enthalten Vorgaben zu Flottengröße, zulässigen Abstellzonen, technischer Ausstattung, Reaktionszeiten sowie zur digitalen Identifikation der Fahrzeuge. Die Regelkonformität wird unter anderem über ein digitales Dashboard überwacht und durch verwaltungsrechtliche sowie vertragliche Maßnahmen abgesichert.
Sascha Opheys (ADVANT Beiten) erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen beider Ansätze: Während Frankfurt auf Sondernutzungserlaubnisse auf Basis des Straßenrechts setzt, basiert das Wiener Modell auf dem Vergaberecht und Dienstleistungskonzessionen. Beide Ansätze ermöglichen eine rechtssichere Steuerung von Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum, unterscheiden sich jedoch in Rechtsgrundlage, Ausschreibungstiefe und Umsetzungsspielräumen.
Insgesamt zeigen Frankfurt und Wien zwei rechtlich zulässige und strategisch unterschiedliche Wege, um E-Scooter als Teil urbaner Mobilität wirksam zu steuern – mit klaren Vorgaben, digitaler Kontrolle und städtebaulicher Integration.