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ScooP2City beim UITP Summit 2025 in Hamburg

ScooP2City war Teil des Gemeinschaftsstands des BMDV und präsentierte praxisnahe Lösungen zur Steuerung kommunaler Sharing-Angebote. 

Sondernutzung oder Gemeingebrauch? Hamburg regelt E-Scooter-Sharing neu

Hamburg behandelt E-Scooter-Sharing als erlaubnispflichtige Sondernutzung. Gebühren und Auflagen regeln Nutzung und Anbieterpflichten. Die Stadt setzt auf rechtssichere Steuerung mit Vorbildcharakter.

Gericht kippt überhöhte Sondernutzungsgebühren für Carsharing in Leipzig

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat überhöhte Sondernutzungsgebühren für Carsharing-Angebote gekippt. Kommunen müssen bei der Gebührenfestsetzung Gemeinwohlziele und rechtliche Verhältnismäßigkeit beachten.

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