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ScooP2City beim UITP Summit 2025 in Hamburg
ScooP2City war Teil des Gemeinschaftsstands des BMDV und präsentierte praxisnahe Lösungen zur Steuerung kommunaler Sharing-Angebote.
Sondernutzung oder Gemeingebrauch? Hamburg regelt E-Scooter-Sharing neu
Hamburg behandelt E-Scooter-Sharing als erlaubnispflichtige Sondernutzung. Gebühren und Auflagen regeln Nutzung und Anbieterpflichten. Die Stadt setzt auf rechtssichere Steuerung mit Vorbildcharakter.